Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Handwerksbetriebe

 

Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Handwerksbetriebe

 

Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Handwerksbetriebe

Eine Vertragsrechtsschutzversicherung ist essentiell, wenn Sie selbstständig tätig sind. Schnell können aus Geschäftsbeziehungen zu Lieferanten oder Kunden Rechtsstreitigkeiten entstehen, die vor Gericht landen. Damit Sie nicht auf Anwalts- oder Prozesskosten sitzenbleiben, sind Sie mit der Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Handwerksbetriebe bestens abgesichert.  Mit unserem Produkt "Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Handwerksbetriebe" erhalten Sie für diese Risiken den passenden Versicherungsschutz. 

Der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Handwerkbetriebe ist eine moderne und maßgeschneiderte Rechtsschutzlösung. Im Falle eines Rechtsstreits übernimmt der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz die oft nur schwer kalkulierbaren Kosten schnell und unkompliziert für Sie. Wir helfen Ihnen damit, Ihr gutes Recht durchzusetzen. Das Leistungsspektrum umfasst Kostenschutz für Streitigkeiten im Bereich Vertrags- und Sachenrecht aus z.B.: Kaufverträgen, Werkverträgen, Werklieferungsverträgen, Wartungsverträgen, Reparaturverträgen, Finanzierungsverträgen und vielen mehr. Der Kostenschutz besteht für Streitigkeiten aus Verträgen nicht nur mit Ihren Kunden, sondern auch mit Lieferanten, Subunternehmen, Kreditinstituten, Herstellern etc.

Mit dieser Zusatzversicherung kann der Firmen-Rechtsschutz sinnvoll ergänzt werden. Mehr Informationen zu diesem Produkt und zu unseren Service-Leistungen erhalten Sie in den Highlights, den Leistungen und in den Schadenbeispielen.

Highlights

  • 300.000 Euro Deckungs­summe
  • Mediationsverfahren mitversichert
  • gerichtliche Streitigkeiten mit Kunden, Lieferanten, Subunternehmen, Herstellern, Kreditinstituten und sonstigen Dienstleistern mitversichert
  • Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids mitversichert

Wen schützt eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Handwerksbetriebe?

  • Sie bzw. Ihren Betrieb als Versicherungsnehmer in der im Versicherungsschein angegebenen selbstständigen/ freiberuflichen Tätigkeit

Wo besteht Versicherungsschutz?

Versicherungsschutz besteht: 

  • für gerichtliche Streitigkeiten aus Verträgen, die im Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein bezeichneten selbstständigen/freiberuflichen Tätigkeit stehen.

In welchen Fällen hilft eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Handwerksbetriebe?

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Sie errichten für einen Kunden einen Wintergarten im Wert von 15.499 EUR. Dieser bemängelt angeblich schlafraubende Knackgeräusche in der Konstruktion und weigert sich, die volle Summe zu zahlen. Er bietet 50% an. Sie müssen auf Zahlung des Restbetrages klagen.

Welche Kosten übernehmen wir?

  • gesetzliche Gebühren Ihres Rechtsanwalts
  • Kosten für Gerichte und Gerichtsvollzieher
  • Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht
  • Kosten des Prozessgegners, wenn Sie verpflichtet sind, diese zu tragen
  • Kosten eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur Höhe der Gebühren, die bei Anrufung eines Gerichts in erster Instanz entstehen würden

Sind Wartezeiten zu beachten?

Drei Monate Wartezeit gelten für Fälle der Leistungsarten bzw. Versicherungsformen:

  • Firmen-Vertrags-Rechtsschutz

Wichtiger Hinweis

Der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Handwerksbetriebe kann nur in Verbindung mit Rechtsschutz für Handwerk, Handel und Gewerbe abgeschlossen werden. Endet der zugrunde liegende Vertrag, endet auch der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Handwerksbetriebe! 

 



 

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