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Gute Gründe für den Incoming-Komplettschutz für Gäste aus dem Ausland:
Kostenübernahme für medizinische Behandlungen und Hilfsmittel inkl. Krankenrücktransport.
Als ausländischer Gast sind Sie mit dem Incoming-Komplettschutz für Ihre Reise nach Deutschland oder in ein anderes Gastland umfassend abgesichert.
Die wichtigsten Fakten des Incoming Komplettschutz:
Ideal für Sie:
Als ausländischer Besucher oder Geschäftsreisender in Deutschland oder einem anderen Gastland
Geografischer Geltungsbereich:
Deutschland und andere Gastländer
Maximale Aufenthaltsdauer:
365 Tage
Versicherungssumme:
Haftpflicht: 500.000 €
Unfall: bei Tod 10.000 €, bei Invalidität 20.000 €
Selbstbeteiligung:
Wahlmöglichkeit zwischen Tarifen mit und ohne Selbstbeteiliung. Tarife mit Selbstbeteiligung sind günstiger.
Abschlussfrist:
Der Abschluss des Incoming-Komplettschutzes hat spätestens am Tag der Einreise in das erste Gastland zu erfolgen.
Versicherungsschutz:
Beginnt am Tag der Einreise, frühestens jedoch mit Abschluss der Versicherung.
Schengen-Visum:
Die Versicherung erfüllt alle Anforderungen der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 22. Dezember 2003 (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum. Die gesetzliche Mindestdeckung in der Incoming-Krankenversicherung ist gegeben.
Bei Krankheiten und Unfällen, die während des Aufenthalts eintreten, erstatten wir u.a. die Kosten für:
Unsere Notrufzentrale erbringt im 24Stunden-Service Beistandsleistungen bei medizinischen Notfällen wie z.B.
Versicherungssumme: unbegrenzt
Es gibt aber auch Risiken, die diese Incoming-Kranken-Versicherung nicht abdecken kann. So sind beispielsweise Behandlungen, von denen Sie bereits vor Reiseantritt wissen, dass sie aus medizinischen Gründen während des versicherten Aufenthalts stattfinden müssen (z.B. Dialysen), nicht versichert. Es sei denn, Sie müssen reisen, weil Ihr Ehepartner, Lebenspartner oder ein Verwandter ersten Grades verstorben ist. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Versicherungsschutz besteht bei Unfällen während des Aufenthalts, die zu einer dauernden Invalidität oder zum Tod führen.
Versicherungssummen: Tod EUR 10.000,- / Invalidität EUR 20.000,-
Es gibt aber auch Risiken, die diese Reiseunfallversicherung nicht abdecken kann. Unfälle, die Ihnen bei der Ausübung von Extremsportarten wie z.B. Rafting, Freeclimbing, Drachenfliegen oder Fallschirmspringen zustoßen, sind nicht versichert. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens für Personen- und Sachschäden während des versicherten Aufenthalts.
Deckungssumme: EUR 500.000,- pauschal
Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Reisehaftpflichtversicherung nicht für alle Schäden aufkommen kann. Gegenseitig zugefügte Schäden zwischen Ihnen und Ihren Familienangehörigen sind beispielsweise nicht versichert. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Incoming-Krankenversicherung: Die Selbstbeteiligung beträgt EUR 100,- je Versicherungsfall bei Heilbehandlungskosten im Gastland.
Reisehaftpflichtversicherung: Die Selbstbeteiligung beträgt EUR 150,- je Versicherungsfall bei Sachschäden.